HIGHFIELD BOATS – EINGESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE – UMFANG

Highfield-Boote sind während des nachfolgend angegebenen Zeitraums garantiert frei von Material- und Verarbeitungsfehlern:

GARANTIEDAUER

Das gesamte Boot ist für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Verkaufsdatum des Produkts abgedeckt.
Für die Rumpfstruktur gilt eine Garantie von fünf (5) Jahren.

Für die kommerzielle Nutzung oder Vermietung gilt für das gesamte Boot eine Garantie von einem (1) Jahr.

BEDINGUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE

Die Garantie gilt nur für Produkte, die Kunden bei einem autorisierten Highfield-Händler erworben haben. Die in der Bedienungsanleitung beschriebene Routinewartung muss rechtzeitig durchgeführt werden, um die Garantieabdeckung aufrechtzuerhalten. Führt der Endkunde diese Wartung durch, behält sich Highfield Boats das Recht vor, die zukünftige Garantieabdeckung vom Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung abhängig zu machen.

PULVERBESCHICHTUNG

Für die Pulverbeschichtung gilt eine Garantie von zwei (2) Jahren gegen Herstellungsfehler.
Diese Garantie schließt Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch des Bootes und chemische oder mechanische Belastungen aus, wie z. B.:

  • Kollision, Feuer, Diebstahl, Vandalismus, usw.
    Umbauten, Modifikationen, Manipulation
  • Korrosion durch Umwelteinflüsse und Belastungen wie durch sauren Regen, chemischen
  • Niederschlag, industrielle Verschmutzung, Vogelkot, Baumharz, Hagel, extreme Wetterbedingungen usw.

GARANTIELEISTUNGEN DURCH HIGHFIELD BOATS

Die einzige ausschließliche Verpflichtung von Highfield Boats im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich darauf, ein defektes Teil nach unserem Ermessen zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis des Highfield Boats-Produkts zu erstatten. Reparatur oder Austausch von Teilen oder die Durchführung von Serviceleistungen im Rahmen dieser Garantie verlängern die Gültigkeit dieser Garantie nicht über ihr ursprüngliches Ablaufdatum hinaus.

INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE

Der Kunde muss Highfield Boats eine angemessene Gelegenheit zur Reparatur und einen angemessenen Zugang zum Produkt für die Garantieleistung gewähren. Ansprüche müssen durch die Übergabe des Produkts zur Inspektion an einen Highfield Boats-Händler, der zur Wartung des Produkts autorisiert ist, geltend gemacht werden. Fällt die erbrachte Leistung nicht unter diese Garantie, trägt der Käufer alle damit verbundenen Arbeits- und Materialkosten sowie alle sonstigen Kosten, die mit dieser Leistung verbunden sind. Der Käufer darf das Produkt oder Teile des Produkts nicht direkt an Highfield Boats schicken, es sei denn, er wird von Highfield Boats dazu aufgefordert. Der Kauf- und Eigentumsnachweis muss dem Händler zum Zeitpunkt der Beantragung der Garantieleistung vorgelegt werden, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können.

GARANTIEVERLÄNGERUNG

„Die Garantieverlängerung wird nach ordnungsgemäßer Registrierung des Produkts durch den Eigentümer über die Highfield Boats Garantie-Website verfügbar: http://warranty.highfieldboats.com
Das Produkt muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Kaufdatum registriert werden.
Die Garantieverlängerung umfasst die Fähigkeit des Schlauchgewebes, Luft gemäß ISO 6185 zu halten (Luftdichtheitsprüfung).
Gültigkeitsdauer:
Schlauch aus ORCA® (Hypalon) Gewebe: zehn (10) Jahre ab Kaufdatum des Boots.
Schlauch aus Valmex® (PVC) Gewebe: fünf (5) Jahre ab Kaufdatum des Boots.“

Die Standardgarantie von zwei (2) Jahren für Nähte wird mit der Garantieverlängerung ebenfalls auf insgesamt zehn (10) Jahre für ORCA® (Hypalon) und fünf (5) Jahre für Valmex® (PVC) verlängert.

Die Garantieverlängerung gilt nicht, wenn das Boot vermietet oder gewerblich genutzt wird.

VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN

Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für Schäden, die durch Missbrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Lagerung oder Transport entstanden sind, oder für Highfield-Boote, die entgegen den Anweisungen oder Hinweisen in der Highfield-Bedienungsanleitung verwendet wurden.

„Die Garantie gilt nicht für routinemäßige Wartungsarbeiten, Anpassungen, normalen Verschleiß, Durchstiche, Verfärbungen, Oxidation, Abrieb, Schimmel oder Schäden aufgrund von Diebstahl, Verlust, Modifikation oder Umbau. Verschleißteile, einschließlich Scheuerleiste, Kielschutz und Taue sind nicht von der Garantie abgedeckt.
Diese Garantie gilt nicht, wenn das Boot ohne den vorgeschriebene Luftdruck oder mit einem Außenbordmotor betrieben wurde, der die auf dem am Heckspiegel angebrachten Typenschild angegebene, maximale PS-Zahl überschreitet.“

Der Zustand der Pulverbeschichtung ist aufgrund des spezifischen exponierten Charakters des Produkts nicht durch unsere Garantie abgedeckt. Für den besten Langzeitschutz stellen Sie sicher, dass die Oberflächen nach jedem Gebrauch mit frischem Wasser abgespült und sofort von allen Substanzen gereinigt werden, die an der Oberfläche haften und Verfärbungen oder Schäden verursachen können. Wir empfehlen, Kratzer und Dellen so schnell wie möglich zu reparieren.

Die Verwendung des Produkts für Rennen oder andere Wettbewerbsaktivitäten führt zum Erlöschen der Garantie.

Kosten im Zusammenhang mit Kranen, zu Wasser lassen, Schleppen, Lagerung, Transport, Telefonaten, Miete, Unannehmlichkeiten, Slip-Gebühren, Versicherung, Kreditzahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust oder jegliche sonstige beiläufigen oder Folgeschäden werden von dieser Garantie nicht abgedeckt.

ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE

„Die eingeschränkte Garantie ist auf einen nachfolgenden Käufer übertragbar, jedoch nur für den verbleibenden, nicht genutzten Teil der eingeschränkten Garantie. Dies gilt nicht, wenn das Boot vermietet oder gewerblich genutzt wird.
Zur Übertragung der Garantie senden Sie bitte eine E-Mail mit den nachfolgenden Angaben an: [email protected].“

  • Kopie des Kaufvertrags
  • HIN-Nummer des Boots
  • Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers